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Sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie  

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat im August 2009 höchstrichterlich die

neue Heilpraktiker-Definition hinsichtlich der

beruflichen Betätigung der Physiotherapeuten entschieden.

 

In der Praxis bedeutet dies, dass der Physiotherapeut künftig auch ohne

den sogenannten großen Heilpraktiker selbständig und

ohne Weisung (Verordnung) eines Arztes praktizieren darf.

 

Voraussetzung dafür ist der Abschluss als

 

Sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie.

 

Im Februar 2012 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und

Verbraucherschutz bestätigt, dass nach entsprechendem

Qualifikationskurs und Prüfung das zuständige Gesundheitsamt

die Zulassung entscheiden kann.

 


 


 

 

 

Schillerstr. 15, 09217 Burgstädt | Tel.: 03724 124 60 60 Email: info@physioschroeder.de