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Sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie Das Bundesverwaltungsgericht hat im August 2009 höchstrichterlich dieneue Heilpraktiker-Definition hinsichtlich derberuflichen Betätigung der Physiotherapeuten entschieden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Physiotherapeut künftig auch ohneden sogenannten großen Heilpraktiker selbständig undohne Weisung (Verordnung) eines Arztes praktizieren darf. Voraussetzung dafür ist der Abschluss als Sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie. Im Februar 2012 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales undVerbraucherschutz bestätigt, dass nach entsprechendemQualifikationskurs und Prüfung das zuständige Gesundheitsamtdie Zulassung entscheiden kann.
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